Kostenvoranschlag genehmigen
Status des Kostenvoranschlag
Im Modul „Finanzen" gibt es das Untermodul „Kostenvoranschlag“ und nach Auswählen eines Kunden/Bereich/Projekts erscheint die Übersicht der vorhandenen Kostenvoranschläge. Hier kann in der Spalte „Status“ der Status des KVs eingesehen werden, z.B.: genehmigt, abgerechnet etc.
Der Kostenvoranschlag wird nicht genehmigt
Wird der KV vom Kunden nicht genehmigt und ist zu ändern, kann auf Basis der bestehenden Version eine neue Version (mit neuer KV Nummer) erstellt werden. Klicke dazu direkt unter der KV-Übersicht auf „Neuer Kostenvoranschlag“ und wähle im Dropdown-Menü „Version auswählen" die Version aus, die als Vorlage dienen soll. Somit bleibt die „Verknüpfung“ zum KV erhalten und kann jederzeit wieder aufgerufen werden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, auf „Von Vorlage" zu klicken oder links mit einem Klick auf „Neuer Kostenvoranschlag" die neue Version auf Basis eines leeren KV Formular zu erstellen.
Wenn die zweite Version des Kostenvoranschlags entsprechend angepasst wurde, setzte den Status auf „Definitiv" und versenden ihn an den Kunden zur erneuten Genehmigung.
Der Kostenvoranschlag wird vom Kunden genehmigt
Wird der KV vom Kunden akzeptiert, setze das entsprechende Datum und bestätigen dies mit einem Klick auf „Genehmigt" in der Funktionsleiste unten.
In der Statusleiste bietet sich nun folgendes Bild:
Erst wenn der Kostenvoranschlag den Status „Genehmigt" aufweist, erscheint er im Controlling.
Achtung: Genehmigte KVs können grundsätzlich nicht mehr verändert werden. Sollte es im Ausnahmefall doch notwendig sein, kann eine Änderung durch User mit Administratorrechten über die Funktion „Bearbeiten" erfolgen.